Infos zur Betriebskostenabrechnung


Informationen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung:

In der Folge finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Punkte, die Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung  vorfinden werden. Wir hoffen, dass diese zum besseren Verständnis der Abrechnung beiträgt. Dabei kann es bei größeren Anlagen natürlich vorkommen, dass sich in Ihrer Abrechnung darüber hinaus noch weitere, detailliertere Betriebskostenauflistungen finden. Sollten Sie hierzu weitere Frage haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

  • Allgemeinstrom
  • Außenanlagen / Schneeräumung
  • Bankspesen / Sollzinsen
  • Gehwegreinigungsgebühr
  • Grundsteuer
  • Hausbetreuung / Stiegenhausreinigung / Hausmeisterservice
  • Heizkosten / Warmwasserkosten
  • Leuchtmittel
  • Liftkosten
  • Lifttelefon
  • Müllbeseitigung
  • Rauchfangkehrer
  • Ungezieferbekämpfung
  • Versicherung
  • Verwaltung
  • Wartung / Feuerlöscher
  • Wasser / Kanal

Allgemeinstrom

Stromkosten für die allgemeinen Teile der Liegenschaft, z.B. Stiegenhausbeleuchtung. Diese Kosten werden anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Außenanlagen / Schneeräumung

Kosten für die Betreuung der Außenanlagen, z.B. Rasen mähen, zurückschneiden der Hecken und Entfernung des Grünschnitts, Schneeräumung im Winter. Diese Kosten werden anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Bankspesen / Sollzinsen

Kosten, die im Rahmen der Kontoführung des Hausverwaltungskontos der jeweiligen Liegenschaft anfallen. Diese Kosten werden anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Gehwegreinigungsgebühr

Kosten, die von der Stadt Innsbruck jenen Grundstückseigentümern vorgeschrieben werden, die innerhalb des Kernbetreuungsgebietes eine Liegenschaft besitzen

Diese Kosten werden anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde vorgeschrieben und die Kosten anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/grundsteuer.html

 

Hausbetreuung / Stiegenhausreinigung / Hausmeisterservice

Diese Konten können sich in den einzelnen Objekten unterscheiden, je nachdem, ob die Arbeiten z.B. von einer Firma oder zumindest teilweise von den Eigentümern selbst vorgenommen werden. Hierzu gehören etwas die Kosten für die  Stiegenhausreinigung, die Bereitstellung von Altpapier und Leichtverpackungscontainern, Reinigung der Fenster und Geländer im Stiegenhaus oder Entsorgung von Sperrmüll aus den Müllräumen.

Diese Kosten werden anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Heizkosten / Warmwasserkosten

Kosten, die anfallen, wenn Ihr Nutzungsobjekt an eine zentrale Wärmeversorungsanlage angeschlossen ist. Hierbei sind die Kosten für den Energieträger (Gas, Heizöl, …), die Kosten für die Betreuung und Wartung der Heizungsanlage, sowie die Kosten für kleinere Reparaturen und für den Rauchfangkehrer erfasst.

Es werden Ihnen entsprechende Heizkosten und gegebenenfalls auch Warmwasserkosten mit einem monatlichen Betrag vorgeschrieben, der sich in der Regel am Vorjahresverbrauch Ihres Nutzungsobjekts orientiert. Im Zuge der Jahresabrechnung werden diese vorgeschriebenen Kosten dann mit den tatsächlich angefallenen Kosten verglichen.Die Heizkostenabrechnung wird gemäß dem Heizkostenabrechnungsgesetzt erstellt. Sie erhalten hierfür eine eigene Abrechnung (z.B. von der Firma Techem, oder der Firma Ista).

 

Leuchtmittel

Kosten, die für die Leuchtkörper der allgemeinen Teile der Liegenschaft (z.B. Stiegenhäuser) anfallen. Diese Kosten werden anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Liftkosten

Kosten für die Wartung sowie kleinere Reparaturen an den Aufzugsanlagen. Diese Kosten werden, falls nichts anderes vereinbart wurde, anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Lifttelefon

Telefonrechnung für das Lifttelefon. Diese Kosten werden , falls nichts anderes vereinbart wurde, anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Müllbeseitigung

Die Verrechnung der Abfallgebühren erfolgt in den einzelnen Gemeinden teils unterschiedlich. Für die Stadt Innsbruck erfolgt die Verrechnung nach der Größe der bereitgestellten Müllbehälter. Hier werden die Kosten anteilsmäßig von allen Eigentümern und Mietern getragen. In den Gemeinden erfolgt sie in der Regel nach der Anzahl der Personen im Haushalt, wobei die Gebühren dann direkt einzelnen Haushalten vorgeschrieben werden.

 

Rauchfangkehrer

Verfügt Ihr  Nutzungsobjekt über eine zentrale Wärmeversorgungsanlage (Heizung, Warmwasser), so werden die Kosten für den Kaminkehrer bereits im Zuge der Heizkostenabrechnung verrechnet. Ansonsten sind diese Kosten anteilsmäßig von allen Eigentümern und Mietern zu tragen.

 

Ungezieferbekämpfung

Kosten für Schädlingsbekämpfung, wie etwas Maßnahmen gegen Küchenschaben, Wespen oder Ratten.

 

Versicherung

Kosten für die Versicherungsprämie der Liegenschaft. Hierbei können je nach Versicherungsvertrag unterschiedliche Risiken abgedeckt sein. Grundsätzlich immer sind folgende Sparten umfasst: Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Haftpflichtversicherung. Diese Kosten sind anteilsmäßig von allen Eigentümern und Mietern zu tragen.Je nach Vereinbarung sind gegebenenfalls zusätzlich etwa eine Glasbruchversicherung oder eine Sturm- und Elementarschädenversicherung umfasst.

 

Verwaltung

Das ordentliche Honorar für die Verwaltung der Liegenschaft ist anteilsmäßig von allen Eigentümern und Mietern im Rahmen der Betriebskosten zu tragen.

 

Wartung Feuerlöscher

Kosten für die regelmäßige Überprüfung und Wartung der im Haus vorhandenen Feuerlöscher und anderer Brandschutzeinrichtungen. Diese Kosten werden anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern getragen.

 

Wasser / Kanal

Kosten die von der Gemeinde für Wasser und Abwasser vorgeschrieben werden. Verfügt Ihre Liegenschaft über Kaltwasserzähler, werden diese Kosten direkt an Sie weiter verrechnet. Bei Häusern mit zentraler Wärmeversorgung erfolgt dies im Zuge der Heizkostenabrechnung, ansonsten erhalten Sie eine eigene Abrechnung für das Kaltwasser.Sind keine Kaltwasserzähler vorhanden, sind diese Kosten anteilsmäßig von allen Eigentümern bzw. Mietern im Rahmen der Betriebskosten zu tragen.

 

 

Kontakt

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Fax: +43 (0)512 / 27 59 47 47

Kirschentalgasse 1

6020 Innsbruck


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